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   BSG, 14.12.1982 - 10 RAr 5/82   

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https://dejure.org/1982,4305
BSG, 14.12.1982 - 10 RAr 5/82 (https://dejure.org/1982,4305)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1982 - 10 RAr 5/82 (https://dejure.org/1982,4305)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 (https://dejure.org/1982,4305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neufassung des AFG; Herabstufungen zu Konkursforderungen; Forderungen der Einzugsstelle; Erfüllung durch die BfA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1872
  • ZIP 1983, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Nachdem das Bundessozialgericht in einem anderen Rechtsstreit (Urteil vom 14. Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 - in SozR 7910, § 59 KO Nr. 14) die Auffassung des Konkursverwalters als zutreffend bezeichnet hatte, erkannte die Beklagte den Klageanspruch an und erklärte sich bereit, die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu übernehmen.
  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 24/86

    Forderung von Säumniszuschlägen - Rückständige Pflichtbeiträge - Antragstellung

    Im Urteil vom 14. Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 - (SozR 7910 § 59 Nr. 14) werde vom Willen des Gesetzgebers gesprochen, die Herabstufung derjenigen Beitragsansprüche anzuordnen, die die BA gegenüber der Einzugsstelle zu erfüllen habe: Nicht übergegangene, sondern erfüllte Beitragsforderungen würden herabgestuft.
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 13/82

    Winterbauumlage - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Nebenforderung - Masseschulden

    Vielmehr ist weiterhin davon auszugehen, daß alle durch die BA aus Kaug-Mitteln zu erfüllenden Beitragsforderungen der Einzugsstellen nur Konkursforderungen mit dem Rang des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO sind (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 -, zur Veröffentlichung bestimmt; so auch Gagel, Kaug, zugleich 2. Lfg. zu Gagel/Jülicher, AFG, § 141n Rdnr.14; ders., ZIP 1980, 90, 92).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 84/80
    Beitragsrückstände waren gemäß 5 28 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung (RVG) in der bis zum 19. Juli 197" geltenden Fassung bevorrechtigte Konkursforderungen iS des 5 61 Nr. 1 K0, die nicht durch Beitragsbescheid gegenüber dem Konkursverwalter durchzusetzen, sondern gemäß 55 138 ff KO zur Konkurstabelle anzumelden waren (BSG, Urteil vom 1". Dezember 1982 - 10 RAr 5/82 - mwN).
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